Erfolgt die psychologische psychotherapeutische Behandlung auf ärztliche Anordnung, werden die Behandlungskosten von der Grundversicherung sämtlicher Krankenkassen übernommen (vorbehaltlich der Franchise und des Selbstbehalts), gemäss den Taxpunktwerten des PsyHSK-Tarifs. Eine Anordnung kann beispielsweise durch den Hausarzt oder die Hausärztin vorgenommen werden.